Neue Änderungen bei der:

Verordnung von Heilmitteln ab 1. Januar 2021

*Umfangreiche Änderungen vereinfachen die Heilmittelverordnung ab dem 1. Januar 2021

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht zu den Änderungen:

 

Verordnungsmöglichkeiten

Heilmittelverordnung für Ergotherapie

Die ATP - Dresden arbeitet ausschließlich auf ergotherapeutischer Basis mit Patienten, welche von psychotischen, neurotischen, psychosomatischen Störungen oder Suchterkrankungen betroffen sind.

Um in der ATP an der Therapie teilnehmen zu können, benötigen Patienten eine "Heilmittelverordnung für Ergotherapie".


Download
Geänderte Heilmittelverordnung mit Erläuterungen
20_09_18_PRO_12_20_Heilmittel_Januar_202
Adobe Acrobat Dokument 415.5 KB

Die neue Heilmittelverordnung mit Informationen zum Download:

Download
Informationen zur neuen Heilmittelverordnung
HEILMITTELVERORDNUNG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 642.5 KB
Die Psychisch-funktionellen Behandlungen in der  ATP - Dresden können als Einzeltherapie, Einzelarbeit in der Gruppe oder als Gruppentherapie stattfinden.

 

 

Je nach Störungsbild und Indikation kann von der individuell begleiteten Einzeltherapie, mit verschiedenen Abstufungen, bis zur komplexen Projektarbeit im Team, mit Übernahme von Eigen- und Teamverantwortung, realisiert werden.

 

 

Tagesstrukturierung, Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Taining sozialer Kompetenzen, Vorbereitung der Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Arbeit bis hin zur Begleitung am Arbeitsplatz (um Problemfelder zu erkennen und diese zu lösen) sind Kernthemen der ATP - Dresden.

 

Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlungen werden ebenfalls über Rezept durchgeführt.